Geld, wenn man es braucht

In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeits­unfähigkeit erhalten Sie die Entgelt­fortzahlung Ihres arbeitgebenden Unternehmens. Daran schließen das Kranken­geld Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung und Ihr individuell vereinbartes Kranken­tage­geld aus dem Tarif S-KG an.

Bedarfs­gerecht anpassen
Ganz gleich, ob Sie gesetzlich oder privat kranken­versichert sind, selbst­ständig oder in Anstellung arbeiten – Ihre Sparkasse hat die perfekte Lösung zur Absicherung Ihres Verdienst­ausfalls bei Krankheit. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.