Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet ein Krankengeld ab der siebten bis maximal zur 78. Woche Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Zudem wird Ihnen das Krankentagegeld aus der privaten Zusatzversicherung ausbezahlt – und das für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, auch wenn diese länger als 78 Wochen dauert. Damit Sie in aller Ruhe wieder gesund werden können. Erst bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit endet die Zahlung.