Grenzen­lose Sicherheit

Ihre gesetzliche Kranken­versicherung leistet ein Kranken­geld ab der siebten bis maximal zur 78. Woche Ihrer krankheits­bedingten Arbeits­unfähigkeit.

Zudem wird Ihnen das Kranken­tage­geld aus der privaten Zusatz­versicherung aus­bezahlt – und das für die Dauer Ihrer Arbeits­unfähigkeit, auch wenn diese länger als 78 Wochen dauert. Damit Sie in aller Ruhe wieder gesund werden können. Erst bei Eintritt einer Berufs­unfähigkeit endet die Zahlung.