Vorteile für Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmer
Auch Ihre Mitarbeiter profitieren von einer betrieblichen Altersversorgung:
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Um die Altersvorsorge der Beschäftigten zu verbessern, reformierte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung.
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltvereinbarungen pauschal 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds weiterzuleiten, soweit sie durch die Entgeltumwandlungen Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Es kann durch tarifvertragliche Regelungen davon abgewichen werden. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von pauschal 15 Prozent erst ab dem 01.01.2022.
Die Zuschusspflicht gilt nicht in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Bei der Direktversicherung schließen Sie als arbeitgebende Instanz für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihrer Belegschaft, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis finanzieren.
Weitere Argumente für die Direktversicherung:
Träger ist ein Lebensversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe.
Wie bei der Direktversicherung schließen Sie als arbeitgebende Instanz für Ihre Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihres Arbeitnehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Auch als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Seit 2019 beteiligen Sie sich mit einem kostenneutralen Zuschuss von 15 Prozent, den Sie aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis finanzieren.
Weitere gute Argumente für die Pensionskasse:
Die Pensionskasse unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. Träger in der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Sparkassen Pensionskasse AG.
Die Unterstützungskasse der Sparkassen-Finanzgruppe ist rechtlich selbstständig und sagt Ihren Mitarbeitern Versorgungsleistungen zu. Diese Form der betrieblichen Altersversorgung eignet sich besonders für Führungskräfte und besser verdienende Mitarbeiter mit hohem persönlichen Steuersatz. Die Beiträge leisten Sie oder Ihre Mitarbeiter. In beiden Fällen führen Sie als Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Sie lässt sich optimal mit anderen Versorgungsformen kombinieren.
Die Beiträge sind während der Ansparzeit für Ihre Mitarbeiter steuerfrei. Es gibt kaum Einschränkungen bei der Höhe der Beträge.
Als Arbeitgeber sparen Sie Lohnnebenkosten: Beiträge durch Entgeltumwandlung sowie arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungsfrei.
Die Direktzusage – auch Pensionszusage genannt – wird in Unternehmen vor allem Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie leitenden Angestellten angeboten. Insbesondere bei GmbH-Gesellschafterinnen-Geschäftsführerinnen und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF), die zugleich Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter des Unternehmens sind, ist dieser Weg der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitet.
Sie als arbeitgebende Instanz sind selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrer Belegschaft Versorgungsleistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken.
Ihre Pensionsverpflichtungen finanzieren Sie zum Beispiel über eine Rückdeckungsversicherung und/oder eine Fondslösung. Die Beiträge zur Rückdeckung der Pensionsverpflichtung sind Betriebsausgaben. Das für die Rückdeckung zweckgebundene Vermögen auf der Aktivseite der Handelsbilanz wird mit den Verpflichtungen auf der Passivseite saldiert.
Die Finanzierung der Direktzusage erfolgt in der Regel durch Sie als arbeitgebende Instanz – und ist auch per Entgeltumwandlung möglich. Das heißt: Gehaltsbestandteile der Mitarbeiter bzw. GGF können innerhalb bestimmter Grenzen in die betriebliche Altersversorgung einfließen.
Weitere gute Argumente für die Direktzusage:
Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente (kurz BRSG) legt der Gesetzgeber die Grundlage für eine attraktive Vorsorgelösung für alle Arbeitnehmer. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung.
Das neue Gesetz bringt deutliche Verbesserungen in der betrieblichen Altersversorgung. Und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Auch für kleine und mittlere Unternehmen wurden stärkere Anreize geschaffen, die Betriebsrente ihrer Belegschaft zu fördern. Einige Änderungen betreffen alle Arbeitgeber, die bereits eine betriebliche Altersversorgung anbieten.
Das Wichtigste für Arbeitgeber im Überblick
Das Wichtigste für Arbeitnehmer auf einen Blick